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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ecom Labs Agency UG, Lena-Christ-Str. 2, 82031 Grünwald

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die zwischen der Ecom Labs Agency UG und ihren Geschäftskunden zustande kommen, sofern diese Unternehmer (m/w/d), Kaufleute (m/w/d), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt).

(2) Die AGB der Ecom Labs Agency UG gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Teil des Vertrages, wenn die Ecom Labs Agency UG ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmungspflicht besteht unter allen Umständen, beispielsweise auch dann, wenn die Ecom Labs Agency UG in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungserbringung ohne Vorbehalt aufnimmt.

§ 2 Dienstleistungen der Ecom Labs Agency UG / Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Ecom Labs Agency UG bietet umfangreiche Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich des digitalen Marketings und der digitalen Vermarktung an. Dies umfasst vor allem Beratungsdienste, die Planung, Erstellung und Umsetzung von Werbekampagnen, deren spezifischer Inhalt im Einzelnen bei der Beauftragung festgelegt wird. Die Ecom Labs Agency UG bietet zudem Produkte im Bereich Performance Marketing an, insbesondere Coachings und Mentorings. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist die Ecom Labs Agency UG nicht zur Erzielung eines spezifischen Werkerfolgs verpflichtet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht auf Anfrage der Ecom Labs Agency UG zu erbringen. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkungshandlung des Kunden und wird dadurch die Leistungserbringung durch die Ecom Labs Agency UG verhindert, bleibt der Anspruch auf Vergütung seitens der Ecom Labs Agency UG hiervon unberührt.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass externe Dienstleister wie Facebook, Google, YouTube, LinkedIn und andere jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Für solche Maßnahmen trägt die Ecom Labs Agency UG keine Verantwortung. Der Anspruch auf Vergütung seitens der Ecom Labs Agency UG bleibt in solchen Fällen bestehen.

(4) Hinsichtlich der von der Ecom Labs Agency UG zu erbringenden Dienstleistungen hat die Ecom Labs Agency UG ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB.

(5) Die Ecom Labs Agency UG ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen, wobei sie stets die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl dieser Dritten walten lässt.

(6) Werbekosten, die für Drittanbieter anfallen, sind nicht in der Vergütung der Ecom Labs Agency UG enthalten und vom Kunden gesondert zu tragen. Vor Vertragsbeginn wird der Kunde von der Ecom Labs Agency UG hierauf hingewiesen.

(7) Wird die Ecom Labs Agency UG vom Vertragspartner angewiesen, Kampagnen vorübergehend zu pausieren, oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden der Ecom Labs Agency UG insgesamt notwendig, bleibt der Vergütungsanspruch der Ecom Labs Agency UG hiervon unberührt.

(8) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtskonformität von Werbeanzeigen, Webseiten, Bildern, Landing Pages etc. Eine vorherige Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden wird empfohlen.

(9) Der Kunde übernimmt notwendige Übernachtungs- und Reisekosten der Ecom Labs Agency UG, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Hierzu zählen Übernachtungskosten bis zur Kategorie 4-Sterne-Hotels, PKW-Fahrten (0,42€ pro Kilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie weitere Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxis und Parkgebühren.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Ecom Labs Agency UG und dem Kunden kann mündlich, schriftlich, in Textform oder durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande kommen.

§ 4 Leistungen, die einer Abnahme bedürfen

(1) Die Leistungen der Ecom Labs Agency UG unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sollte eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen und somit abnahmepflichtig sein, gelten für diese Leistungen die folgenden Absätze 2-10.

(2) Nach Fertigstellung einer Teilleistung kann die Ecom Labs Agency UG vom Kunden jeweils eine Teilabnahme verlangen. Nach Abschluss aller Anpassungsleistungen ist zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen zu fordern.

(3) Eine Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich, wenn die Anpassungsleistungen den vereinbarten Anforderungen genügen.

(4) Erfolgt die Funktionsprüfung erfolgreich, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Ecom Labs Agency UG kann den Kunden zur Abnahme mit einer Frist von sieben Tagen auffordern. Nach Fristablauf gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde nicht schriftlich Mängel angibt, die noch zu beseitigen sind. Über Mängel ist ein Protokoll anzufertigen und der Ecom Labs Agency UG zu übergeben. Das Risiko der Übermittlung trägt der Kunde.

(5) Werden bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt, ist die Ecom Labs Agency UG zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

(6) Bei einem erheblichen Mangel hat die Ecom Labs Agency UG das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die vom Kunden zu setzen ist, zweimal nachzubessern. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten. Unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Erheblichkeit eines Mangels ist vor Einleitung eines Rechtsstreits ein von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger zu konsultieren. Die Kosten für den Sachverständigen trägt zunächst der Kunde. Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel fest, erstattet die Ecom Labs Agency UG dem Kunden die entstandenen Kosten.

(8) Eine (Teil-)Leistung der Ecom Labs Agency UG gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung zur Abnahme nicht binnen zehn Werktagen schriftlich äußert.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht.

(10) Besteht kein Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung, wenn die Mängel nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, da sie keine erheblichen Mängel im genannten Sinne darstellen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die von der Ecom Labs Agency UG genannten Preise sind bindend. Angegebene Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive Werbekosten.

(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort und in voller Höhe im Voraus fällig. Der geschuldete Preis kann auf unser angegebenes Konto überwiesen oder uns kann eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilt werden. Eine erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

(3) Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschrifteinzugs ist dem Kunden ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat nach Vertragsschluss zu erteilen. Ein entsprechendes Formular stellt die Ecom Labs Agency UG auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Die Ecom Labs Agency UG erteilt eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.

(5) Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, muss der Kunde den Betrag binnen fünf Werktagen nach Rückbuchung überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten tragen.

(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese vom Vertragspartner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

§ 6 Kündigung, Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag besitzt die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Leistungsfristen beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Ecom Labs Agency UG eingegangen ist und alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten vollständig vorliegen bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht wurden.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich die Ecom Labs Agency UG vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzuhalten.

(3) Befindet sich der Kunde bei Ratenzahlungen mit mindestens zwei Raten in Verzug, ist die Ecom Labs Agency UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. In diesem Fall kann die Ecom Labs Agency UG Schadensersatz in Höhe der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fälligen Vergütung fordern.

§ 8 Erfüllung

(1) Die Ecom Labs Agency UG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Anforderungen und mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Sie ist berechtigt, sich hierfür uneingeschränkt der Unterstützung Dritter zu bedienen.

(2) Sollte die Ecom Labs Agency UG durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, an der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gehindert sein, bleibt der Anspruch auf Vergütung unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber der Ecom Labs Agency UG die allgemein erwarteten Verhaltensweisen eines redlichen Geschäftsmannes zu wahren. Jede rechtswidrige oder unsachgemäße Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, werden wir zivilrechtlich verfolgen und strafrechtlich zur Anzeige bringen.

(2) Bei der Teilnahme an unseren Programmen ist der Kunde verpflichtet, den störungsfreien Ablauf zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen gegen unsere Anweisungen behalten wir uns das Recht vor, den Kunden temporär oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen. Unser Anspruch auf Vergütung bleibt in solchen Fällen bestehen.

(3) Innerhalb von Gruppen-Calls übt die Ecom Labs Agency UG das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde ist verpflichtet, unseren Anweisungen zu folgen. Es besteht kein Anspruch auf die Beantwortung spezifischer Fragen oder einer bestimmten Anzahl von Fragen durch den Kunden. Die Ecom Labs Agency UG wird jedoch die Anliegen ihrer Kunden bestmöglich berücksichtigen.

(4) Der Kunde und die Ecom Labs Agency UG verpflichten sich, auf Anforderung des jeweils anderen Vertragspartners innerhalb sozialer Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare über den anderen zu entfernen. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 48 Monaten fort.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde sichert zu, dass alle der Ecom Labs Agency UG überlassenen Arbeitsmaterialien (z.B. Bilder, Videos, Texte etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung im Rahmen des Hauptvertrags vorliegen. Der Kunde stellt die Ecom Labs Agency UG von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Ecom Labs Agency UG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Zu den Leistungsergebnissen zählen alle im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Werke bzw. Dienstleistungen oder Teile davon.

(2) Die Gewährung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden an die Ecom Labs Agency UG.

(3) Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht erst mit der vollständigen Zahlung der letzten Rate über, sofern nicht eine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für eine Bearbeitung der Ergebnisse.

(5) Die Weitergabe von Programminhalten an Dritte ist untersagt und wird im Falle eines Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu unserer Mitgliederplattform. Ein Nutzungsrecht besteht, vorbehaltlich einer anderslautenden Individualabrede, ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß HGB weder gesetzlich noch wird ein solches von der Ecom Labs Agency UG eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) Die Ecom Labs Agency UG haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Ecom Labs Agency UG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Die Haftung für Daten- und Programmverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen der Ecom Labs Agency UG und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Ecom Labs Agency UG.

(4) Der Kunde erteilt der Ecom Labs Agency UG die Erlaubnis zur sogenannten Testimonial-Werbung. Auch nach Vertragsende ist die Ecom Labs Agency UG berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Die Ecom Labs Agency UG ist entsprechend zur Nutzung der dem Kunden gehörenden Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichen

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.